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Gesetzesentwurf zur Reform der Pressehilfe - eine Unterstützung der professionellen journalistischen Arbeit
Die Reform der sogenannten "Pressehilfe" ist nun in der legislativen Prozedur und wird dem zuständigen parlamentarischen Ausschuss vorgelegt. Der vom Ministerrat angenommene Text wird das aktuelle Fördergesetz aus dem Jahr 1976 ablösen.
Ziel der Reform ist es, die Medienvielfalt langfristig zu stärken und eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Presseorgane zu ermöglichen. Konkret bedeutet dies, dass ein technologieneutraler Förderungsmechanismus geschaffen werden soll, der allen Publikationen - Print und Online zu gleichen Bedingungen - zur Verfügung stehen wird.
Die Bedingungen sind folgende:
- eine breit aufgestellte inhaltliche Ausrichtung, die politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Themen sowohl in einem nationalen als auch in einem internationalen Kontext umfasst;
- regelmäßige Erscheinung: wenigstens monatlich für Printmedien, wenigstens zwei tägliche Beiträge für Onlinepublikationen;
- mindestens fünf vom Luxemburger Presserat anerkannte Journalist*innen müssen angestellt sein;
- der redaktionelle Inhalt muss gegenüber Werbeinhalten überwiegen;
- Kennzeichnung von bezahlten Inhalten;
- Möglichkeit zum Entfernen illegaler Inhalte wie Hassrede u.ä. in Kommentarspalten.
Erweiterung der förderberechtigten Medien und Förderung der Weiterbildung
Anders als im aktuellen Förderschema sollen Monatszeitschriften, Gratiszeitschriften und Medien in portugiesischer und englischer Sprache auch förderberechtigt werden, um der sprachlichen Diversität in Luxemburg Rechnung zu tragen und um alternative Geschäftsmodelle zu integrieren.
Die Zeitungsverlage und Herausgeber werden außerdem dazu ermutigt, in die Weiterbildung der Journalisten zu investieren, aktiv in der Medienbildung mitzuwirken und ihre publizistischen Grundsätze zu veröffentlichen.
"Die Presse ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Wir stärken die Basis von Journalismus, damit er seinem gesellschaftlichen Auftrag langfristig gerecht werden kann und die mediale Meinungsvielfalt in Luxemburg weiterhin erhalten bleibt", erklärt der Minister für Kommunikation und Medien Xavier Bettel.
Stärkung der redaktionellen Arbeit und der Innovation
Die jährliche Finanzierung setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Es ist einerseits ein Grundbetrag von 200.000 EUR jährlich vorgesehen ("Innovationshilfe") und weiterhin wird eine Unterstützung ausgezahlt, die gemessen wird an der Zahl der beschäftigten Journalisten und einen Betrag von 30.000 EUR pro vollzeitbeschäftigtem Journalisten vorsieht.
"Im derzeitigen Förderregime werden die gedruckten Seiten bezuschusst. Dies ist nicht zeitgemäß und setzt zudem das Trägermedium anstatt die journalistische Arbeit in den Fokus. Mir geht es aber darum, die Menschen, die die professionelle journalistische Arbeit leisten, in den Vordergrund zu stellen. Daher berechnet sich der neue Finanzierungsmechanismus auf Basis der Anzahl der professionellen Journalisten", so der Minister weiter.
Die jährlichen Maximalbeträge sind gestaffelt je nach Art der Publikation (Tageszeitung, Wochenzeitung, Monatszeitung, Onlinepublikation), um die unterschiedlichen Kostenstrukturen zu berücksichtigen.
Unterstützung von Start-ups und Community-Medien
Ein zweiter Mechanismus wendet sich an Start-ups im Medienbereich. Hier reicht ein Team von zwei professionellen Journalisten, um einen Festbetrag von 100.000 EUR jährlich zu erhalten, der auf zwei Jahre beschränkt ist, und dem Ausgaben in Höhe von mindestens 200.000 EUR vorangehen müssen.
Eine dritte Hilfe richtet sich an Community-Medien. Hiermit sind nicht-kommerzielle Medien (Radio und audiovisuelle Medien eingeschlossen) gemeint, die über wenigstens zwei professionelle Journalisten verfügen, welche auch Bürger an der redaktionellen Arbeit beteiligen und Ziele der Medienerziehung, Integration und des sozialen Zusammenhalts verfolgen. Der Minister für Kommunikation und Medien kann hier eine Unterstützung von maximal 100.000 EUR jährlich gewähren.
Professioneller Journalismus als Garant für Qualität und Relevanz
"Dreh- und Angelpunkt der verschiedenen Hilfen des neuen Gesetzes sind die professionellen Journalisten, die einer journalistischen Berufsethik verpflichtet sind und so u.a. der Sorgfaltspflicht unterliegen, und welche die Trennlinie zwischen klassischen Medien und sozialen Netzwerken ausmachen", so Xavier Bettel.
Eine Expertenkommission, die sich sowohl aus Beamten als auch externen Experten einschließlich Presserat zusammensetzt, wird den Minister betreffend die Gewährleistung der Hilfen beraten. Um allen Medien die Möglichkeit zu geben, sich bestmöglich an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen, soll eine Übergangsfrist den Medien, welche unter dem alten Gesetz eine höhere Entschädigung zugesprochen bekommen hätten, während fünf Jahren eine finanzielle Kompensation zugestehen.
Pressemitteilung des Amtes für Medien und Kommunikation